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   LSG Bayern, 23.08.2007 - L 4 KR 371/06   

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https://dejure.org/2007,26956
LSG Bayern, 23.08.2007 - L 4 KR 371/06 (https://dejure.org/2007,26956)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.08.2007 - L 4 KR 371/06 (https://dejure.org/2007,26956)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. August 2007 - L 4 KR 371/06 (https://dejure.org/2007,26956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erstattung einer durch einen Krankenkassenwechsel entstandenen Beitragsdifferenz; Kündigung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse; Sonderkündigungsrecht bei fusionsbezogener Beitragsanhebung; Nichtausstellung einer Kündigungsbestätigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2007 - L 4 KR 371/06
    Mit Schreiben vom 07.12.2004 teilte die Beklagte dem Sozialgericht im Hinblick auf das damals anhängige Verfahren vor dem Bundessozialgericht B 12 KR 23/04 R folgendes mit: "Die Beklagte hat vor dem BSG die folgende Erklärung abgegeben." Die Beklagte wird für den Fall, dass das Gericht ein Kündigungsrecht des Klägers ( ...) und eine wirksame Wahl der Beigeladenen (hier: neugewählte Krankenkasse) durch den Kläger ( ...) feststellt, dem Kläger für die von ihm zu tragenden Beiträge die Differenz zwischen den tatsächlich gezahlten Beiträgen und den auf Grund des Beitragssatzes der neugewählten Krankenkasse geschuldeten Beiträgen für die Zeit ab Wirksamkeit der Wahl erstatten." Das BSG hat u.a. in dem Verfahren B 12 KR 23/04 R die o.g. Entscheidung getroffen.

    Ausgangspunkt seiner rechtlichen Überlegungen sind für den Senat neben dem Urteil des BSG vom 02.12.2004 SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 zum Sonderkündigungsrecht bei fusionsbezogener Beitragsanhebung die Zusagen, die im Laufe des Verfahrens von der Beklagten gegenüber dem Kläger gemacht worden sind und von denen sie sich nicht durch spätere Einschränkungen lösen kann.

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - Härtefall - Härtefall-Richtlinien -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2007 - L 4 KR 371/06
    Rechtsgrundlage für die Wirkung einer solchen Zusicherung ist § 34 SGB X. D.h. ob hier eine Haftung aus den Grundsätzen des Herstellungsanspruchs in Betracht kommt, kann offen bleiben, auch wenn in diesem Punkt Zweifel an den Ausführungen des Sozialgerichts entstehen, wenn man die Maßstäbe des BSG, etwa im Urteil vom 30.10.2001 BSGE 89, 44, 55 an den vorliegenden Sachverhalt anlegt, bei dem es nicht um die Schaffung eines durch Verwaltungshandeln vereitelten Zustandes geht, sondern um den Ersatz einer unnötigen Überzahlung, wodurch der Versicherte einen Vermögensschaden erlitten hat, der durch Geldzahlung ausgeglichen werden soll.
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 25/04 R

    Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2007 - L 4 KR 371/06
    In der Entscheidung B 12 KR 25/04 R vom 02.12.2004 hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass eine tatsächliche Ausübung der Wahl z.B. in der Bitte um Übersendung eines Aufnahmeantrages gesehen werden kann.
  • BSG, 14.12.2004 - B 12 KR 24/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Krankenkassenfusion - Beitragssatzerhöhung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2007 - L 4 KR 371/06
    So lässt sich auch dem vielzitierten Kostenbeschluss des BSG vom 14.12.2004 - B 12 KR 24/04 R nichts Entscheidendes entnehmen, weil es darin nicht um die hier streitige Ausgleichszahlung geht.
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